+++ Aktuell +++
Schutz von Igeln und Kleintieren:
Stadt Stuttgart untersagt nächtlichen Betrieb von Mährobotern
Die Landeshauptstadt Stuttgart hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die den nächtlichen Betrieb von Mährobotern im gesamten Stadtgebiet untersagt, um dämmerungs- und nachtaktive Tiere wie Igel zu schützen. Künftig dürfen Mähroboter in Stuttgart nur noch tagsüber betrieben werden.
Konkret müssen Mähroboter eine halbe Stunde vor Sonnenuntergang stillgelegt werden und dürfen erst wieder eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang des Folgetags in Betrieb genommen werden. Die Regelung gilt flächendeckend im gesamten Stadtgebiet und tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Hintergrund der Entscheidung ist der seit Jahren zu beobachtende Rückgang der Igelbestände, der unter anderem auf den zunehmenden Einsatz automatisierter Gartengeräte in privaten Gärten und öffentlichen Grünflächen zurückzuführen ist. Was für viele Menschen Komfort bedeutet, kann für Wildtiere zur erheblichen Gefahr werden. In den Abend- und Nachtstunden sind Igel auf Nahrungssuche in Gärten, Parks und Grünanlagen unterwegs. Mähroboter erkennen Hindernisse jedoch häufig erst bei direktem Kontakt. Da sich Igel bei Gefahr instinktiv einrollen – ein Verhalten, das sie vor natürlichen Fressfeinden schützt – sind sie gegenüber den rotierenden Messern der Geräte nicht geschützt. Dies führt immer wieder zu schweren Verletzungen oder zum Tod der Tiere. (zum Artikel vom 15.05.2026)
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