Stellungnahme der Bürgerinitiative für verträgliche Bebauung der Hohlgrabenäcker

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Stellungnahme der Bürgerinitiative für verträgliche Bebauung der Hohlgrabenäcker an Ausschuss für Umwelt und Technik am Dienstag, 27. September zu TOP 9

Sehr geehrter Herr OB Dr. Schuster,
sehr geehrter Herr Hahn,
sehr geehrte Ausschussmitglieder,

bezugnehmend auf den von den Freien Wählern durch Frau von Rose von Stein angeregte Diskussion über die Ansiedlung bzw. Errichtung eines Lebensmittelnahversorgungsunternehmens als Vollsortimentlers nimmt die Bürgerinitiative wie folgt Stellung:

Tagesordnungspunkt 9:Nahversorgung im Gebiet Hohlgrabenäcker Antrag Nr. 333/2011 vom 06.09.2011

Die Bürgerinitiative hat 2 Ziele, welche durch die ihre Gründung verfolgt werden:

1. Schaffung einer ortsnahen Grundversorgung eines Lebensmittel Vollsortimentlers
2. Verhinderung einer Ghettobildung und eine landschaftliche verträglichere Bebauung des Neubaugebiets Hohlgrabenäckers

Situation:

Eine Ghettobildung, die den Neubürgern zum Zeitpunkt Ihrer Kauf- oder Bauentscheidung (Ein- oder Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser) nicht bekannt war.
Eine wettbewerbs- und überlebensfähige Nahversorgung ist entgegen den Zusagen und Erwartungen der Neubürger und der „Altbürger“ im Sauerkirschenweg 34, 36, 38 (GWG, SWSG) nun nicht mehr vorgesehen.

Statt dessen soll ein 65 m langer Wohnklotz, welcher talwärts eine Höhe von über 12 m ausweist gebaut werden. Dieses Objekt verfügt nur noch über ein Ladengeschäft mit einer Fläche von 140 qm (incl. Lager und Sozialräume). Dies ist sowohl für ein größeres Angebot an Lebensmittel ungeeignet und wie die jüngere Vergangenheit gezeigt hat für einen potentiellen Betreiber unrentabel.

Bereits bei der Durchführung des Planfeststellungsverfahrens wurde die Beplanung des Neubaugebiets Hohlgrabenäcker in 2 Teile aufgeteilt.

Der größere Teil wurde als reines Wohngebiet und den kleiner Teil am nordöstlichen Rand als Mischgebiet mit dem Ziel dort ein Lebensmitteldiscounter ansiedeln zu können.

Nach erfolgloser Suche nach einem Betreiber eines Lebensmitteldiscounters wurde bereits im Jahre 2008 zwischen der Stadt Stuttgart und Ihrem Eigenbetrieb der SWSG eine mögliche andere Nutzungsart besprochen.

In der Folge wurde das alte Vorhaben auf diesem Grundstück Sauerkirschenweg 34, 36, 38 einen Lebensmittediscounter anzusiedeln, fallen gelassen. Vielmehr wurde nunmehr ein massiver Wohnblock geplant und bis zur Baugenehmigung gebracht.

Konflikt:

Die Neu- und Altbürger haben sich seit der Durchführung des Planfeststellungs-verfahrens auf die Ansiedlung einer ortsnahen Versorgung mit Lebensmitteln geplant und gefreut.

Dies vor dem Hintergrund, dass die Altzazenhäuser der Ortserweiterung zugestimmt haben, damit künftig die Möglichkeit eines rentablen Lebensmittelmarktes wieder möglich ist.

In der jüngeren Vergangenheit schlossen alle Betreiber aufgrund der geringen Einwohnerzahl ihre Ladengeschäfte: z.B.:
1985: "Ein vergessenes Dorf stirbt" - Bröckelnde Infrastruktur in Zazenhausen - Das letzte Lebensmittelgeschäft soll einem Videoshop weichen (Zeitung Februar 1985)
1989: "Der letzte Lebensmittelladen schließt" (Coop) in der Schertelstrasse schließt endgültig

Ebenso wurden bei sämtlichen Verkäufen entweder direkt von der Stadt Stuttgart (41%) unmittelbar oder bei Verkäufen von Bauträger mittelbar auf die geplante Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes verwiesen.

Letztlich steht der nunmehr geplante massive Wohnblockbaukörper in direkten Gegensatz zu den Ausführungen des Bebbauungsplanes Hohlgrabenäcker:

„… lockerer Bebauung aus Einzel- und Doppelhäusern …“


Desweiteren widersprechen sie auch den Zielen des Bürgervereins Zazenhausen eV:

„ Hochwertige Bebauung mit möglichst vielen freistehenden Einzelhäusern“


Die oben dargestellte Problematik konnte man bereits in der Presse nachlesen:

15.09.2011 "Zazenhäuser fühlen sich getäuscht und machen Druck" ( Zuffenhäuser Woche )

31.08.2011 "Fehlender Supermarkt verärgert Bürger" ( Stuttgarter Zeitung , PDF-Datei )

23.09.2011 "In Zazenhausen hängt der Haussegen schief"( Stuttgarter-Nachrichten )

Lösungsvorschlag der Bürgerinitiative:

Die Stadt Stuttgart sollte Ihre Planungen der Bebauung über die SWSG für einen 65 m langen Wohnblock überdenken, da hierdurch die letzte zeitnahe Möglichkeit einer Ansiedlung eines ca. 600 bis 800 qm großen Lebensmittelgeschäfts zunichte gemacht wird.

Der Weg über Alternativfläche nachzudenken ist zwar grundsätzlich ein guter Ansatz, doch Mangels bereits ausgewiesener Bauflächen erst nach Durchführung eines neuen Planfeststellungsverfahren frühestens nach 10 Jahren denkbar.

Ebenso sind die auf der Sitzung des Bürgervereins vom 19.9.2011 angesprochenen Flächen unterhalb des Viaduktes nicht im Eigentum der Stadt und langjährig verpachtet, so dass diese Möglichkeit ausscheidet.

Nachdem bei der ursprünglichen Realisierbarkeitsprüfung einer Ansiedlung eines Lebensmittelgeschäfts nur einige, aber nicht alle am Markt potentielle Lebensmittelketten befragt wurden, sollte nun nachdem die Bonus Lebensmittelkette vertreten durch Herrn Kaul / Geschäftsführer SBR auf der Bürgervereinssitzung vom 19.9.2011 seine grundsätzliche Bereitschaft zum Betrieb eines Lebensmittelgeschäfts ( Größe 600-800 qm) bekundet hat, das Verfahren zur Ansiedlung eines Lebensmittelgeschäfts neu überdacht werden.

Dem Einwand, die SWSG habe bereits ernorme Planungskosten in die Entwicklung des Grundstück Sauerkirschenweg 34, 36, 38 investiert ist nachvollziehbar, aber in der Abwägung zu drohenden Sammelklagen der Grundstückskäufer des Neubau-
gebietes Hohlgrabenäcker mit Schadensersatzansprüchen, zu vernachlässigen.

Die Sammelklage beruht zum einen auf dem Aspekt der Prospekthaftung und Aussagen bei den verschiedenen Verkäufen (welche bis zum heutigen Tag andauern, auch auf Großplakat am Ortseingang und auf der Homepage der Stadt Stuttgart zu sehen), dass eine ortsnahe Lebensmittelversorgung entstehen wird und zum anderen die Anfechtbarkeit der Grundstückskaufverträge wegen arglistigen Täuschung.

Insofern hofft die Bürgerinitiative auf ein Einsehen der handelnden Personen, um allen Zielen gerecht zu werden. Dadurch würde wieder Ruhe nach Zazenhausen einkehren.


Mit freundlichen Grüßen


Jürgen Voitl
Mitglied der Bürgerinitiative für verträgliche Bebauung der Hohlgrabenäcker
Rechtsanwalt &MBA
Herzkirschenweg 1
D-70437 Stuttgart
Mobil 0172-7132666
Tel 0711-35847655
Fax 0711-35847656

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