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Deutsche Bahn AG: Schallberechnung

Auszugsweise. Quelle: "Bahn und Schall", Deutsche Bundesbahn, information Akustik 05.3

Um die Auswirkungen geplanter Veränderungen oder die entstehende Belastung bei Streckenneubauten abschätzen zu können, müssen der jetzige und der künftige Schallpegel berechnet werden. Für die heute verkehrenden Züge liegen umfangreiche Messungen vor, so daß die sogenannten "Ausgangsdaten" (Schallpegel in 25 m Abstand von der Gleisachse in 3,5 m Höhe) bekannt sind. Für Fahrzeuge in der Entwicklung werden die herkömmlichen Werte eingesetzt. Da neue Fahrzeuge erfahrungsgemäß im Betrieb immer leiser sind als die vorherige Generation, bewegt sich der Ansatz damit auf der sicheren Seite.

Der Berechnung wird die jeweils zulässige Höchstgeschwindigkeit der Strecke bzw. der Zugart zugrunde gelegt. Bei einer Erhöhung der Fahrgeschwindigkeit und unverändertem Fahrzeugmaterial steigt das Fahrgeräusch. Gleichzeitig verkürzen sich die Vorbeifahrzeiten.

Wenn beispielsweise die Geschwindigkeit von 140 auf 200 km/h ansteigt, resultiert daraus eine Zunahme des Mittelungspegels um rund 3 dB(A). Eine Verlängerung der Züge erhöht zwar nicht die Fahrgeräusche, führt über die längere Vorbeifahrzeit aber ebenfalls zur Zunahme des Mittelungspegels.

Wenn sich 2 gleichartige Züge begegnen, verdoppelt sich die Schallenergie, so daß der Vorbeifahrpegel theoretisch um 3 dB (A) steigt. Tatsächlich ist die Erhöhung jedoch geringer, weil sich die Züge gegenseitig abschirmen. Für den Mittelungspegel ist nur die Zahl der Züge im untersuchten Zeitraum entscheidend und deswegen unwichtig, ob sie sich an einer bestimmten Stelle begegnen.

Für die Berechnung werden demnach zugrundegelegt

  • die Zahl der Züge
  • die Länge der Züge
  • die Geschwindigkeit der jeweiligen Zugart
  • die Eigenarten der Fahrzeugtypen
  • die Besonderheiten wie z.B. Absorber
  • die Verteilung der Züge über die Tages- bzw. Nachtzeit.
  • (Der Einsatz neuer bzw. leiserer Fahrzeuge reduziert oder eliminiert naturgemäß die grundsätzlich pegelerhöhende Wirkung von Erhöhungen der Geschwindigkeit, der Zugzahl oder der Zuglängen.)

Auf dieser Basis werden getrennt für den Tag (6.00 - 22.00 Uhr) und die Nacht (22.00 - 6,00 Uhr) die Mittelungspegel in 25 m Abstand von der Gleisachse errechnet. Brücken werden durch einen Zuschlag berücksichtigt.

In die Berechnung der Schallimmissionen von Rangier- und Umschlagbahnhöfen gehen die Besonderheiten dieser Anlagen ein. In der Nähe von Tunnelportalen treten anders als beim Straßenverkehr, aufgrund des großen Querschnitts und des absorbierend wirkenden Schotterbetts keine Pegelerhöhungen auf. Der Schallpegel tritt bei der Ausfahrt auch nicht schlagartig auf, sondern wegen des Voreinschnitts und des allmählichen Herausfahrens des Zuges etwa so wie bei einer normalen Vorbeifahrt. Der früher übliche Pfiff der Lokomotive bei der Einfahrt in den Tunnel wird heute nicht mehr abgegeben.

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