Zufahrtsprobleme durch abgestellte Fahrzeuge

(red). Im Juli erhielt der Bezirksvorsteher von Zuffenhausen, Wolfgang Meyle, von Seiten der Bürger des Entenwegs die Mitteilung über Zufahrtsprobleme durch im Straßenraum abgestellte Fahrzeuge. Ganz gravierend war der Vorfall, als die Fahrzeuge der Müllabfuhr nicht mehr zufahren konnten. Die Mülltonnen im hinteren Teil des Entenwegs konnten nicht entleert werden. Dazu fand am 27. August ein, Treffen mit Anliegern, städtischen Mitarbeitern und der Polizei statt.
Zur rechtlichen Situation wurde bei diesem Ortstermin folgendes ausgeführt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist das Halten an engen Straßenstellen unzulässig. Von einer engen Straßenstelle spricht man dann, wenn eine Restbreite von unter 3 Meter der zur Verfügung stehenden Fahrbahn bleibt. Dies bedeutet, dass im Entenweg mit einer befahrbaren Ausbaubreite von 3 bis 4,5 Meter und in den Kurvenbereichen ein gesetzliches Halteverbot besteht. Wenn dieses gesetzliche Halteverbot nicht eingehalten wird, kommt es zu Schwierigkeiten mit den Versorgungsfahrzeugen und Rettungsfahrzeugen, da diese eine Durchfahrtsbreite von drei Meter und in den Kurvenbereichen von fünf Meter zwingend benötigen.
Da es sich hierbei um die Sicherheit der Anwohner handelt, wird auf das gesetzliche Halteverbot hingewiesen, künftig die Fahrzeuge nicht mehr dort abzustellen. Falls es weiter zu ordnungswidrigem Parken kommt, muss die Polizei sicherstellen, dass die Rettungsfahrgasse freigehalten wird. Zur Verdeutlichung der dortigen Verkehrssituation wurde vorgeschlagen, den Entenweg als verkehrberuhigten Bereich auszuschildern. Im diesem Bereich dürfen nur an dafür eingezeichneten Stellen Fahrzeuge abgestellt werden.
Dieser Vorschlag wird in der kommenden Sitzung des Zuffenhäuser Bezirksbeirats am heutigen Dienstag, 24. September, 17 Uhr, in der Zehntscheuer in Zuffenhausen behandelt.

Aus Stuttgarter Nachrichten vom 24.09.2002
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