Einspruch gegen geplante Neckarbrücke

Arge Nord-Ost wirft Regierungspräsidium Täuschung der Bürger vor

Stuttgart (if) - Die Arbeitsgemeinschaft Nord-Ost hat gestern fristgerecht ihren Einspruch gegen die geplante Neckarbrücke zwischen Mühlhausen und Aldingen beim Regierungspräsidium Stuttgart eingereicht. Dazuhin reichte sie mehr als 1000 zusätzlicher Einwendungen ein.

Dass die 6000 Einwendungen aus dem ersten Verfahren zum größten Teil weiter gültig seien, davon geht Joseph Michl, Vorsitzender der Arge Nord-Ost, aus. In ihrem Einspruch gegen die neuerlichen Pläne zur Neckarquerung wirft die Arge dem Regierungspräsidium vor, dass es mit den Planunterlagen die Bürger getäuscht und nicht richtig informiert habe. Fakten seien im Erläuterungsbericht falsch und fehlerhaft dargestellt worden, so Michl. Auch gebe es eine tendenziöse Darstellung, fehlerhafte Unterlagen. Zudem sei ein Gutachten vom Regierungspräsidium zurückgehalten worden. Zwei Drittel der Gemeinderäte der betroffenen Gemeinden seien gegen die so genannte Andriof-Brücke, die die Verwaltung C1-Variante nennt, sagt Michl. Die Arge Nord-Ost hält den von Verkehrsplaner Hans Billinger erstellten Entwurf zwischen Neckargröningen und Neckarrems als die beste Lösung für Remseck. Die Arge sieht eine Täuschung der Bürger dadurch, dass beispielsweise in der „Vereinfachten Umweltverträglichkeitsuntersuchung“ vom Juni 2007 keine der untersuchten Querschnitte auf dem Streckenzug der neuen Brücke liege. Zudem werde eine Abnahme des Verkehrs in allen Bereichen prognostiziert. Dem widerspricht die Arge. Es sei falsch, dass sich durch die neue Brücke zehn Prozent weniger Lastwagenverkehr ergebe, so Michl.

Ein weiterer Vorwurf der Arge an das RP: Der Erläuterungsbericht informiere nicht richtig über die ökologischen Auswirkungen der neuen Neckarquerung. Sie überquere einen Hangwald direkt am Neckar, der ein bedeutsames Fledermausgebiet mit sieben Fledermausarten beherberge. „In Deutschland gibt es nur 22 Fledermausarten, hier ist fast ein Drittel repräsentiert“, erklärte Michael Eick vom Naturschutzbund Fellbach. Dieser Eingriff sei nicht richtig untersucht worden und könne nicht ausgeglichen werden. Die Arge äußerte erhebliche Bedenken, zumal es sich bei den Fledermäusen um streng geschützte Tierarten nach EU-Recht handele. Der Eingriff sei deshalb an der Stelle laut EU-Recht unzulässig, weil sich die neue Brücke in der Hauptflughöhe der Fledermäuse befinde. Eick erklärte: „Die Menschen in den betroffenen Gemeinden wollen die Brücke nicht. Bei der Lichterkette waren über 1000 Menschen.“ Fellbach und Kornwestheim haben sich einstimmig gegen die C1-Brücke ausgesprochen. Die Arge Nord-Ost hofft, dass das RP die Pläne für die C1-Variante der Brücke zurückzieht. Einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof wegen der Fledermäuse würde die Arge sonst positiv entgegensehen. Das RP plant einen Erörterungstermin vor den Sommerferien, so Pressesprecher Frank Buth.


Joseph Michl und Horst Allgaier von der ARGE Nordost

Von Iris Frey,
Cannstatter Zeitung vom 29.02.2008
www.cannstatter-zeitung.de

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