ARGE begrüßt den Stopp des laufenden
Planfeststellungsverfahrens zur Nordostring-Brücke

Enttäuscht sind die Umweltschützer aber über die erklärte Absicht des Regierungspräsidenten Dr. Andriof, ein neues Verfahren über eine Brücke an gleicher Stelle einzuleiten.

Regierungspräsident Andriof handelt völlig richtig, indem er das laufende Planfeststellungsverfahren zur L1197 Neckarquerung stoppt. Bereits im Vorfeld der zweitägigen Erörterung im Juli wurde dies von der ARGE Nord-Ost gefordert. Bereits damals war absehbar, dass die geänderten Pläne nicht als unwesentliche Änderung im Rahmen des laufenden Planfeststellungsverfahrens durchgewinkt werden könnten.

Hierzu Joseph Michl, Vorsitzender der ARGE: "Wir zollen dem Regierungspräsidenten Respekt dafür, dass er das sehr umstrittene Planfeststellungsverfahren noch in seiner Amtszeit sauber beendet und nicht seinem Nachfolger als Kuckucksei ins Nest legt."

Nicht erfreut aber ist die ARGE darüber, dass der Regierungspräsident gleichzeitig ankündigt, ein neues Verfahren der geänderten Brückenpläne einleiten zu wollen. Dabei macht es für die ARGE keinen wesentlichen Unterschied, ob diese Brücke mit oder ohne Fahrradweg geplant werde. Hierzu Joseph Michl: "Die Beibehaltung des alten Standorts macht nur Sinn, wenn man vorhat, später den Nordostring weiterzubauen. Das istf ür uns nicht akzeptabel."

Die ARGE hält den Bau einer neuen Neckarbrücke für den Autoverkehr zwar für unsinnig, hat aber immer klar gesagt, dass sie sich tolerierbare Brückenlösungen vorstellen könnte. Eine neue Brücke muss so geplant werden, dass sie kein Bestandteil eines zukünftigen Nordostrings sein kann. "Diese Brücke muss den Menschen vor Ort dienen und nicht dem Durchgangsverkehr. Und sie müsse größtmögliche Rücksicht auf die wertvolle Landschaft links und rechts des Neckars nehmen. Eine solche Lösung wäre nach Ansicht vieler Beteiligter die "Billinger Brücke", die ca. 300 Meter südwestlich der bestehenden Brücke von Remseck den Neckar überquert, " so Michael Eick, NABU Fellbach.

Alle bisher vom Regierungspräsidium vorgelegten Planungen sind den oben genannten Forderungen nicht gerecht geworden, sondern dienten vorrangig dem Zweck, eine leistungsfähige Straße für den Fernverkehr zwischen den Bundesstraßen B10/27 bei Kornwestheim und B14/29 bei Fellbach zu bauen. Dies ist erklärtermaßen das Ziel des Regierungspräsidiums, das daraus nie ein Geheimnis gemacht hat. Sollte hier ein Umdenken stattgefunden, müsste dies sich auch auf den Standort der Brücke auswirken.

Joseph Michl
Vorsitzender der Arge Nord-Ost e.V.
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ARGE Nord-Ost e.V.
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