Garten- und Friedhofsamt
GZ: 67-3.30

Stuttgart, 29.11.2004
Nebenstelle 5273
Bearbeiter: Herr Grupp
E-Mail: Juergen.Grupp(at)stuttgart.de

15 Zu-BV
Herr Meyle

Friedhof Zazenhausen

Hier:
Stellungnahme des Garten- und Friedhofsamt zu ihrem Schreiben vom 23.11.2004 zu Absatz 3

Es ist richtig, dass im Friedhof Zazenhausen in den Abteilungen 1 und 2 seit dem 16.11.2000 keine neuen Grabnutzungsrechte mehr vergeben werden.

Begründung:

Etwa um 1500 wurde an der Nazariuskirche in Zazenhausen der Kirchhof eingeweiht. Seit dieser Zeit werden hier bis heute Erdbestattungen durchgeführt. Die größten Probleme bereiteten uns die zu kleinen Gräber in den engen Abteilungen. Sie sind für die heutigen Sarggrößen zu klein. Dadurch werden die viel zu schmalen Grabzwischenwände regelrecht untergraben, was zur Folge hat, dass sie ihre Standfestigkeit verlieren und einbrechen.

Verstärkt durch das hängige Gelände lassen sich dadurch Absenkungen im Gräberfeld nicht vermeiden. Es entstehen vor allem in den Grabzwischenwegen Unebenheiten und somit Unfallgefahr, was den Zugang zu den Grabstätten insbesondere für ältere Friedhofsbesucher besonders erschwert. Diesbezüglich gab es auch schon vermehrt Beschwerden von Grabnutzungsberechtigten.

Aus diesem Anlass haben wir uns seinerzeit entschieden, in den Abteilungen 1 und 2 keine neuen Grabnutzungsrechte mehr zu vergeben. Die dann sukzessive freiwerdenden Flächen können dann zu einem späteren Zeitpunkt z.B. in Urnengräber umgeplant werden.

Werner Koch

Anlage:
Übersichtsplan Friedhof Zazenhausen

 
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