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Pressemitteilung vom 26.04.2010

Auszeit für Rasenmäher kann Wildbienen und Schmetterlinge retten

Das Amt für Umweltschutz wirbt mit der Broschüre "Grundstückspflege im Außenbe-reich" dafür, mit dem Rasenmähen noch etwas zu warten und so den Umweltschutz zu unterstützen.

Die Sonne scheint wieder länger, die Temperaturen steigen. Die Natur gibt sich alle Mühe, aus den Startlöchern zu kommen. Schneeglöckchen und Krokusse sind schon verblüht. Gänseblümchen, Ehrenpreis, Gundermann, Schlüsselblumen oder das Wiesenschaumkraut recken ihre Stängel und Blüten aus dem heimischen Rasen.

Da hört man auch schon allerorts die Rasenmäher knattern. Und gleich ist es vorbei mit dem Frühlingserwachen: Wildpflanzen und Kräuter werden abrasiert. Doch für zahlreiche Tierarten wie etwa Wildbienen und Schmetterlinge, die gerade aus dem Winterschlaf erwacht sind, beginnt dadurch das Frühjahr mit Hunger und Entbehrung. Denn sie brauchen dringend Futter für sich und ihren Nachwuchs.

Ohne blühende Rasenkräuter und Wiesenpflanzen finden sie keinen Pollen und keinen Nektar - das Futter, auf das sie und ihre Nachkommen angewiesen sind. Auch die Pflanzen selbst spielen in der Nahrungskette und als Nahrungsgrundlage vieler Tierarten eine bedeutende Rolle im Naturhaushalt, die oft nicht genügend bekannt ist.

So fliegt zum Beispiel der Aurorafalter im zeitigen Frühjahr das Wiesenschaumkraut, eine typische weiß-violett blühende Rasen- und Wiesenblume, an, um dort seine Eier abzulegen. Das Wiesenschaumkraut ist eine Hauptfutterpflanze für die Raupen des Aurorafalters. Fällt sie aus, etwa weil sie schon im April abgemäht wurde, erleidet auch der Schmetterling Bestandseinbußen. Das muss nicht sein.

Als Besitzer eines Garten- oder Wochenendgrundstücks oder einer Baumwiese kann man der bedrohten Tierwelt konkret helfen, indem blühende Wildkräuter im Rasen und auf den Wiesen geschont werden. So sollte der erste Mähzeitpunkt möglichst weit in das Frühjahr oder den Vorsommer hinein verschoben werden. Besonders größere, üppige und schön blühende Wildkrautbestände, etwa die des Wiesenschaumkrautes oder der Margerite, können beim Mähen ausgespart bleiben. Die Pflanzen sollten ausblühen dürfen und Samen bilden können, damit ihr Fortbestand gesichert ist.

Umweltbürgermeister Matthias Hahn appelliert an die Besitzer von Hausgärten und Gütle: "Lassen Sie Wildblumen im Rasen, in der Wiese und an Wegrändern ausblühen! Die Auszeit für den Rasenmäher kann Wildbienen und Schmetterlinge retten."

Wenn es um den Erhalt der natürlichen Lebensgemeinschaften und der genetischen Ressourcen in unserer Stadt geht, ist auch bei der Gartenpflege oft ein Umdenken angezeigt.

So bringen das späte Mähen und das Belassen blühender heimischer Wildkräuter der bedrohten Natur weitaus mehr Vorteile als eine übertriebene Rasenpflege, die oft auf einem falsch verstandenen Ordnungsdenken beruht. Auch die Stadt Stuttgart sieht sich der Erhaltung der biologischen Vielfalt verpflichtet und pflegt öffentliche Grünanlagen umweltfreundlich, etwa durch Förderung heimischer Wildpflanzen im Rasen, an Wegrändern oder durch die Anlage und Pflege artenreicher Wiesen und Säume.

So hat zum Beispiel das städtische Garten-, Friedhofs- und Forstamt Rasenflächen in öffentlichen Grünanlagen in Wiesen umgewandelt. Durch entsprechende Pflegekonzepte achten die Stadtgärtner darauf, dass blühende Wildpflanzenbestände möglichst lange erhalten bleiben. In vielen Rasenflächen werden Wildkräuter toleriert.

Auch den Stuttgarter Hobby- und Freizeitgärtnern wird empfohlen, es der Stadtverwaltung nachzumachen und blühende Wildkräuter in extensiv genutzten Rasenflächen, also dort, wo die Freizeitnutzung nicht so stark ist, zu fördern und zu erhalten. Ein Rasen kann, wenn er nicht oft betreten wird, auch in eine Wiese umgewandelt werden. Die Wiese sollte zweimal im Jahr, jeweils im Mai/Juni und im August/ September, mit der Sense oder dem Balkenmäher gemäht und das Mähgut kompostiert werden.

Der Verzicht auf Düngung fördert die Artenvielfalt. Zur Unterstützung der Gartenbesitzer - vor allem im Außenbereich - hat das Amt für Umweltschutz die Broschüre "Grundstückspflege im Außenbereich" herausgegeben.

Sie enthält wichtige Hinweise und Tipps zur naturverträglichen und landschaftsgerechten Gartenpflege. Themen sind unter anderem die Blumenwiese, das Pflanzen einheimischer Gehölze, die Erhaltung von Alt- und Totholz für Spechte oder das Kompostieren. Enthalten sind Listen gebietsheimischer Gehölze und Wiesenkräuter und Hinweise auf Bezugsquellen.

Die Broschüre ist erhältlich beim Amt für Umweltschutz, Gaisburgstraße 4, 70182 Stuttgart, Telefon 216-88727 oder an der Infothek im Rathaus. Die Broschüre kann man auch im Internet herunterladen unter:
www.stuttgart.de/publikationen oder direkt hier Broschüre "Grundstückspflege im Außenbereich"

Infotelefon
(0711) 216-88727
© Landeshauptstadt Stuttgart, Abteilung Kommunikation

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